Umleitungen und Hinweise

        Allgemeinen Fragen und Antworten

        Was mache ich mit meinen alten Tickets?

        KurzstreckenTickets, EinzelTickets, Abschnitte von 4er- und 10er Tickets, TagesTickets, NachtTickets, GruppenTickets und Fahrrad-TagesTickets können bis 5 Jahre nach dem Kauf weiter genutzt oder zurückgegeben werden. Bei einer Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 2,- € für jede Bearbeitung erhoben.  

        Wie funktioniert die Mitnahmeregelung?

        Auf einem TagesTicket dürfen bis zu 3 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Statt von einem Erwachsenen und 3 Kindern kann das TagesTicket auch von 4 Kindern genutzt werden. Das Alter der Kinder ist auf Verlangen nachzuweisen (ab 12 Jahren mit Lichtbildausweis). Die Mitnahme eines Hundes statt eines Kindes ist gestattet.

        Inhaber von 7-TageTickets, MonatsTickets, MIAplus-Tickets und JobTickets für Erwachsene dürfen innerhalb der gelösten Preisstufe

        • von montags bis freitags
        • ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss
        • ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie
        • an Heiligabend und Silvester

         

        einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder zwischen 6 und unter 15 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Statt von 2 Erwachsenen und 4 Kindern kann das Zeit-Ticket (mit Ausnahme des JobTickets) auch von 6 Kindern genutzt werden.

        Die Mitnahme eines Hundes statt eines Kindes ist gestattet. Wird von der Mitnahme Gebrauch gemacht, muss die Fahrt von allen Beteiligten gemeinsam begonnen werden.

        Wie erfolgt die Mitnahme von Kinderwagen?

        Die Beförderung von Kinderwagen erfolgt unentgeltlich, soweit der Kinderwagen nicht zweckentfremdet genutzt wird und von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird.

        Gelten Niedersachentickets auch in Bremen?

        NiedersachsenTickets gelten in allen Verkehrsmitteln des VBN und damit auch in Bremen in allen Fahrzeugen.

        Was sind Zahlgrenzen?

        Zahlgrenzen sind Punkte, an denen während einer Fahrt eine Tarifgrenze überfahren wird. Sie können an oder zwischen Haltestellen liegen. Für Fahrten über Zahlgrenzen hinweg können Inhaber von folgenden Tickets ein AnschlussTicket nutzen:

        • MonatsTickets (Erwachsene und Kinder/Schüler/Auszubildende)
        • MIA-/MIAplus–Tickets, JobTickets (Erwachsene und Auszubildende)
        • Schüler-SammelzeitTickets
        • StadtTicket Bremen für Erwachsene und Kinder.

        Wo bekomme ich meine Tickets?

        VBN-Tickets werden grundsätzlich in den betriebseigenen und in den besonders kenntlich gemachten privaten Verkaufsstellen sowie den Automaten der Verkehrsunternehmen angeboten. Darüber hinaus sind VBN-Tickets in den Fahrzeugen der regionalen Buslinien erhältlich. In den Fahrzeugen von BREMERHAVEN BUS, BSAG und VWG sind lediglich

        • EinzelTickets
        • TagesTickets
        • AnschlussTickets
        • Fahrrad-TagesTickets sowie
        • bei der BSAG KurzstreckenTickets

         

        erhältlich. In den Fahrzeugen der regionalen Buslinien können

        • 7-TageTickets
        • Schüler-7-TageTickets sowie
        • vom 25. des Vormonats an MonatsTickets und Schüler-Monats-Tickets gelöst werden.

         

        Informationen zum Verkauf von besonderen Tickets erhalten Sie in unseren Tarifbestimmungen (siehe unten).

        Gibt es Minigruppen - Tickets?

        Wir bieten TagesTickets für 1 bis 5 Personen in allen Preisstufen an. Pro Ticket fahren bis zu drei Kinder unter 15 Jahren immer kostenlos mit. Alle Preisinformationen erhalten Sie hier>>

        Welches Ticket benötige ich über den Geltungsbereich meines MonatsTicket hinaus?

        AnschlussTickets für die Inhaber von Zeitkarten (ausgenommen 7-TageTickets und Schüler-7-TageTicket) : Es werden AnschlussTickets zum Pauschalpreis für Erwachsene und für Kinder, Schüler und Auszubildende angeboten. Damit wird es Kunden mit Zeitkarten ermöglicht, einfach ein AnschlussTicket für ein Ziel außerhalb seines Gültigkeitsbereiches zu erwerben, unabhängig von der Entfernung seines Zieles im Verbundgebiet.

        AnschlussTickets werden als EinzelTickets in der Straßenbahn, am Automaten und über das BOB-Terminal, im Bus beim Fahrpersonal und in den Kundencentern der BSAG entfernungsunabhängig zum sofortigen Fahrtantritt verkauft. Sie sind für 4 Stunden ab Kauf gültig. Alle Preisinformationen erhalten Sie hier>>

        Was muss ich beachten bei Gepäck- und Tiermitnahme

        Die Beförderung von Gepäckstücken und sonstigen Sachen (z. B. Schlitten) ist kostenlos, solange nicht mehr als der Raum eines Stehplatzes benötigt wird. Wird der Raum für zwei Stehplätze in Anspruch genommen, ist ein Ticket der entsprechenden Preisstufe für Erwachsene zu lösen.

        Kleintiere – auch kleine Hunde – werden kostenlos befördert, wenn sie in geeigneten Behältern (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen oder ähnlichem) auf dem Schoß gehalten werden.
        Hunde, die nicht in Behältern transportiert werden, müssen angeleint mitgenommen werden. Sie werden befördert, wenn nach Ansicht des Fahr- oder Prüfpersonals ausreichend Platz vorhanden ist. Für diese Hunde wird der Fahrpreis eines Kinder-EinzelTickets oder Zeit-Tickets für SchülerInnen der jeweiligen Preisstufe in der 2. Wagenklasse erhoben. Die Mitnahme von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, insbesondere sogenannte "Kampfhunde", ist in allen Verbundverkehrsmitteln ausgeschlossen.

        Wann muss ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen

        Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60 € und wird erhoben, wenn der Fahrgast

        1. für sich oder – soweit der Tarif hierfür ein Beförderungsentgelt vorsieht – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder etc. kein gültiges Ticket beschafft hat,
        2. sich ein gültiges Ticket beschafft hat, dieses jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
        3. in den Nachtlinien keinen gültigen Nachtlinienzuschlag vorweisen kann,
        4. das Ticket nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ oder
        5. das Ticket auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und auf Verlangen aushändigt,
        6. ein Ticket vorzeigt, das nicht mit der erforderlichen Wertmarke versehen ist,
        7. ein Ticket ohne das erforderliche Lichtbild benutzt,
        8. bei Nutzung des HandyTickets ein gültiges HandyTicket nicht vor Fahrtantritt sichtbar heruntergeladen hat oder der Erwerb oder der Nachweis des Tickets bei der Prüfung zum Beispiel wegen Telefonversagens nicht erbracht werden kann.

        Weist der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens, das ihm die Zahlungsaufforderung über das Erhöhte Beförderungsentgelt ausgestellt hat, nach, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen nicht übertragbaren Zeittickets oder HandyTickets war, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 €.

        Tarifbestimmungen & Beförderungsbedingungen

        I. Geltungsbereich

        Der Geltungsbereich zeigt die Aufteilung des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) in Tarifgebiete (siehe: Grafik rechts).

        II. Tarifsystem

        In diesem Abschnitt erhalten Sie eine ausführliche Erklärung darüber, wie Sie für Ihr Fahrtziel die richtige Preisstufe ermitteln. Das Tarifgebiet ist in nummerierte Zonen unterteilt. Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt durch Abzählen der zu befahrenden Zonen. Zweimal befahrene Zonen werden nur einmal gezählt. Für die gesamte Fahrstrecke ist nur ein Ticket zu lösen. Die Kombination mehrerer Tickets ist nicht zulässig (Ausnahme: AnschlussTicket gem. 1.5). Am verständlichsten ist diese Erklärung zusammen mit dem Tarifzonenplan des VBN:
        Tarifzonenplan 2023

        III. Fahrpreise

        Die Fahrpreise finden Sie auf dieser Website unter »Tickets« sowie auf den hinteren Seiten der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen:
        Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen 2023

        IV. Tarifanwendung

        Hier erfahren Sie alles darüber, wo Sie welche Tickets erhalten, was elektronische Tickets sind, was BOB ist, welche Tickets Sie benötigen, um die 1. Wagenklasse in Zügen nutzen zu dürfen und wie Sie Anschluss-Tickets ermitteln können. Ebenso detaillierte Informationen über Tickets für Erwachsene, Tickets für Kinder, SchülerInnen, StudentInnen und Azubis, GruppenTickets und vieles mehr.