Im öffentlichen Nahverkehr des VBN-Landes gilt die gesetzliche Maskenpflicht.
Bremen und Niedersachsen:
- Medizinische Maskenpflicht ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (FFP2, Standards KN95 oder N95, OP-Masken oder gleichwertige Masken). Info hier.
Sonstiges:
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenplicht für Kleinkinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht an Haltestellen und Bahnhöfen.
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht für Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Behinderung sowie für Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen.
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: In den Fernzügen der Deutschen Bahn (IC, EC) medizinische Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche (6 bis 13) und FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren.
- Bußgeld: Im Bundesland Bremen wird ein Verstoß gegen die Maskenpflicht mit 50 Euro, in Niedersachsen mit mindestens 100 Euro geahndet.
- Ausführliche Infos zur Maskenpflicht im ÖPNV in den FAQ.