Maskenpflicht im Bundesland Bremen:
- In sämtlichen Bussen, Zügen und Straßenbahnen des ÖPNV sowie "vollständig geschlossenen Räumen" wie Bahnhöfen oder Vorverkaufsstellen
- Medizinische Maskenpflicht (FFP2, Standards KN95 oder N95, OP-Masken sowie "gleichwertige Masken") für alle Personen ab 6 Jahren
Maskenpflicht in Niedersachsen:
- In sämtlichen Bussen, Zügen und Straßenbahnen des ÖPNV sowie "vollständig geschlossenen Räumen" wie Bahnhöfen oder Vorverkaufsstellen
- FFP2-Maskenpflicht (FFP2, Standards KN95/N95 oder gleichwertiges Schutzniveau) für alle Personen ab 14 Jahren "Medizinische Maske – OP-Maske“ für Kinder und Jugendliche von 6 bis 13 Jahren
Sonstiges:
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht in offenen Haltestellenbereichen
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenplicht für Kleinkinder bis einschließlich 5 Jahre
- Bundesland Bremen und Niedersachsen: Keine Maskenpflicht für Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Behinderung sowie für Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen