Ab 1. Januar 2021 kann das StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur noch direkt beim zuständigen Amt für Soziale Dienste und nicht mehr in den BSAG-Kundencentern und privaten Vorverkaufsstellen beantragt werden. Für den Ticket-Antrag werden ein Passbild und die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten auf dem Antrag benötigt. Der Antrag kann direkt im Amt für Soziale Dienste abgegeben.
So erhält man ein StadtTicket für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren :
- Antrag beim Amt für Soziale Dienste ausfüllen
- Passbild einkleben
- Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
- Antrag beim Amt für Soziale Dienste (AfSD) abgeben
- ein ausgefüllter und abgestempelter Antrag vom Amt für Soziale Dienste kann alternativ auch in einem BSAG Kundencenter abgegeben werden
- das Ticket wird dann per Post zugeschickt
Das StadtTicket für Erwachsene ist weiterhin über die BSAG-Kundencenter, Verkaufsautomaten und private Vorverkaufsstellen erhältlich.